Praxisleitfaden
Die folgenden Punkte helfen bei der Einordnung. Welche Fragen im konkreten Fall wichtig sind, hängt vom Unternehmen, den beteiligten Personen und der gewählten Transaktion ab.
Der Kaufgegenstand macht den Grundunterschied
Beginnen Sie mit einer Liste dessen, was wirtschaftlich übernommen werden soll: Gesellschaftsanteile, Marke, Inventar, Software, Kundenverträge, Mitarbeitende, Vorräte, Forderungen, Immobilien oder nur ein einzelner Geschäftsbereich. Bei einem Share Deal bleibt die Gesellschaft Rechtsträgerin ihres Vermögens und ihrer Verpflichtungen; übertragen werden ihre Anteile. Beim Asset Deal müssen die zu übertragenden Positionen im Vertrag bestimmt werden. Das KMU-Portal des SECO verwendet dieselbe Unterscheidung und weist darauf hin, dass sich dadurch auch der Umfang der Due Diligence verändert. Erst die konkrete Liste zeigt, ob die gewünschte Struktur vollständig und praktisch umsetzbar ist.
- Anteile und einzelne Vermögenswerte begrifflich unterscheiden
- Vertragsinhalt statt Etikett der Transaktion prüfen
- nicht übertragbare oder zustimmungspflichtige Positionen identifizieren
Was bei einem Share Deal im Zentrum steht
Beim Anteilskauf bleibt dieselbe Gesellschaft Arbeitgeberin, Vertragspartei und Eigentümerin ihrer Vermögenswerte. Das kann den operativen Übergang vereinfachen, bedeutet aber auch, dass ihre bisherige Geschäftstätigkeit und bestehende Verpflichtungen für den Käufer relevant bleiben. Prüfen Sie deshalb Eigentum an den Anteilen, Statuten und Aktionärsvereinbarungen, Finanz- und Steuerhistorie, Streitigkeiten, Garantien sowie mögliche nicht bilanzierte Verpflichtungen. Verträge sind trotz gleichbleibender Vertragspartei auf Kontrollwechsel-, Kündigungs- oder Zustimmungsklauseln zu lesen. Auch Bewilligungen und Finanzierung können an eine unveränderte Eigentümerstruktur oder besondere Meldungen geknüpft sein.
- Eigentum und Vertretung der Gesellschaft verifizieren
- Historie, Verpflichtungen und Kontrollwechselklauseln prüfen
- Garantien und bekannte Risiken transaktionsbezogen verhandeln
Was bei einem Asset Deal im Zentrum steht
Beim Asset Deal reicht eine Überschrift wie «gesamter Betrieb» nicht aus. Erstellen Sie Anlagen zu Inventar, Vorräten, Forderungen, Immaterialgüterrechten, Domains, Software, Daten, Verträgen, Bewilligungen und übernommenen Verpflichtungen. Prüfen Sie für jede Position Eigentum, Übertragbarkeit, Form und notwendige Zustimmung. Entscheidend ist ausserdem, ob das Paket nach dem Vollzug tatsächlich funktionieren kann: Ein Kundenstamm ohne nutzbare Verträge, Software ohne übertragbare Lizenzen oder Maschinen ohne Standortrecht ergeben noch keinen betriebsfähigen Erwerb. Bei der Übertragung eines Betriebs oder Betriebsteils können Arbeitsverhältnisse nach Art. 333 OR auf den Erwerber übergehen.
- übertragene und zurückbleibende Positionen eindeutig beschreiben
- Eigentum, Rechte Dritter und notwendige Zustimmungen klären
- Betriebsfähigkeit des ausgewählten Pakets nachvollziehen
Wirtschaft, Steuern und Finanzierung zusammen betrachten
Vergleichen Sie beide Varianten auf derselben wirtschaftlichen Basis. Welche liquiden Mittel, Schulden, Vorräte, Forderungen und Verpflichtungen sind enthalten? Wie viel Betriebskapital steht am ersten Tag zur Verfügung? Welche Zustimmungen, neue Verträge, Übertragungsabgaben, Finanzierungsschritte oder Systemumstellungen sind nötig? Steuerliche und bilanzielle Folgen können für Käufer und Verkäufer unterschiedlich ausfallen und hängen von Parteien, Rechtsform und Kaufgegenstand ab. Eine isoliert günstige Steuerposition ist keine gute Struktur, wenn wichtige Rechte nicht übertragbar sind oder der Betrieb nach dem Vollzug zusätzlich finanziert und neu aufgebaut werden muss.
- Varianten mit identischem wirtschaftlichem Umfang vergleichen
- direkte und nachgelagerte Folgen berücksichtigen
- steuerliche und finanzielle Annahmen fachlich bestätigen lassen
Struktur früh prüfen, aber nicht vorschnell festlegen
Legen Sie früh eine Arbeitshypothese fest, damit Verkäufer die richtigen Unterlagen bereitstellen und Käufer Finanzierung sowie Prüfung planen können. Vor einem verbindlichen Vertrag muss diese Hypothese mit einer Liste kritischer Positionen getestet werden: Eigentum an Anteilen oder Vermögenswerten, übertragbare Schlüsselverträge, Bewilligungen, Mitarbeitende, Daten, Steuern und Finanzierung. Erkenntnisse aus der Due Diligence können die Struktur verändern. Danach müssen Kaufgegenstand, Kaufpreisbrücke, Garantien, Zustimmungen, Vollzugsbedingungen und Übergabe in dieselbe Richtung zeigen. Die Entscheidung ist deshalb kaufmännisch, steuerlich und rechtlich gemeinsam auszugestalten.
- Strukturannahme mit den Prüfresultaten aktualisieren
- Vertrag, Vollzug und operative Übergabe konsistent gestalten
- offene Folgen vor einer verbindlichen Entscheidung klären
Quellen und weiterführende Informationen
Häufige Fragen
Woran erkenne ich, ob Anteile oder ein Betrieb verkauft werden?
Fragen Sie nach dem genauen Kaufgegenstand. Werden Aktien oder Stammanteile einer bestehenden Gesellschaft übertragen, handelt es sich um einen Share Deal. Werden Maschinen, Marke, Verträge oder ein Geschäftsbereich einzeln beschrieben und übertragen, ist ein Asset Deal vorgesehen. Das Inserat allein legt die endgültige Struktur nicht fest.
Was muss ich bei einem Asset Deal einzeln auflisten?
Listen Sie mindestens Vermögenswerte, Vorräte, Forderungen, Immaterialgüterrechte, Domains, Software und Daten, übernommene Verträge, Bewilligungen sowie ausdrücklich übernommene Verpflichtungen auf. Für jede Position sind Eigentum, Zustand, Übertragbarkeit und erforderliche Zustimmungen zu prüfen.
Bleiben Verträge bei einem Share Deal unverändert?
Die Gesellschaft bleibt grundsätzlich dieselbe Vertragspartei. Trotzdem können Kontrollwechsel-, Informations-, Kündigungs- oder Zustimmungsklauseln durch den Eigentümerwechsel relevant werden. Prüfen Sie deshalb jeden für den Betrieb wesentlichen Vertrag und verlassen Sie sich nicht allein auf die Bezeichnung Share Deal.
Was passiert mit Mitarbeitenden bei einem Asset Deal?
Bei der Übertragung eines Betriebs oder Betriebsteils können Arbeitsverhältnisse nach Art. 333 OR mit Rechten und Pflichten auf den Erwerber übergehen, sofern Mitarbeitende nicht widersprechen. Art. 333a OR regelt Informations- und gegebenenfalls Konsultationspflichten. Die konkrete Umsetzung ist früh für die gewählte Transaktion zu klären.
Wann sollte die Transaktionsstruktur feststehen?
Eine vorläufige Struktur ist vor detaillierter Finanzierung und Due Diligence nötig. Endgültig festgelegt werden sollte sie erst, wenn Kaufgegenstand, wesentliche Verträge, Bewilligungen, Personalfolgen, Steuern und Finanzierung geprüft sind. Spätestens das verbindliche Vertragswerk muss alle diese Punkte konsistent abbilden.