Aktiengesellschaften gezielt filtern
Diese Seite grenzt die Firmenangebote nach der eingetragenen Rechtsform AG ein. Die Rechtsform allein zeigt jedoch weder, wie der Verkauf rechtlich umgesetzt wird, noch was genau zum angebotenen Geschäft gehört. Anteilumfang, Transaktionsstruktur und wirtschaftliche Substanz beantworten unterschiedliche Fragen und sollten nicht gleichgesetzt werden. Prüfen Sie dabei: Branche, Standort und Geschäftsmodell abgleichen; Verkaufsumfang und angebotene Aktienquote klären; Umsatz, Ertrag und Übergabe mit dem Suchprofil vergleichen.
Aktienkauf und Übernahmeumfang vorab klären
Ob eine Transaktion als Kauf von Aktien oder auf andere Weise umgesetzt wird, muss aus Angebot, Verhandlung und Vertrag eindeutig hervorgehen. Bei einem Aktienkauf bleibt die AG als Rechtsträger bestehen. Käufer sollten deshalb nicht nur den Betrieb, sondern auch bestehende Verträge, Verpflichtungen, Steuern, Rechtsstreitigkeiten und Eventualrisiken prüfen.
Statuten und Übertragbarkeit der Aktien prüfen
Nach dem Schweizer Obligationenrecht sind Namenaktien grundsätzlich übertragbar, sofern Gesetz oder Statuten nichts anderes bestimmen. Die Statuten können die Übertragung jedoch von der Zustimmung der Gesellschaft abhängig machen. Vor einer Einigung sind deshalb Statuten, Aktienbuch, Aktienkategorien, Liberierung und allfällige Aktionärsbindungsverträge zu prüfen.
Registerangaben mit Unternehmensunterlagen ergänzen
Handelsregister und SHAB zeigen öffentlich eingetragene Tatsachen und Änderungen, ersetzen aber keine Unternehmensprüfung. Für die wirtschaftliche und rechtliche Beurteilung benötigen Käufer unter anderem aktuelle Jahresrechnungen, Steuerunterlagen, Vertragsübersichten, Angaben zu Personal und Vorsorge sowie eine nachvollziehbare Liste wesentlicher Risiken.
Kaufpreis, Finanzierung und Übergabe zusammen beurteilen
Ein Kaufpreis ist erst im Zusammenhang mit nachhaltig erzielbarem Ertrag, Verschuldung, notwendigem Betriebskapital und anstehenden Investitionen aussagekräftig. Ebenso wichtig ist die Zeit nach dem Abschluss: Führungsverantwortung, Zeichnungsberechtigungen, Wissenstransfer und eine mögliche Begleitung durch den bisherigen Eigentümer sollten konkret vereinbart werden.