Was genau erwerbe ich beim Kauf eines Einzelwerts?
Erworben wird nur der im Angebot und Vertrag bezeichnete Vermögenswert, etwa Software, eine Marke, Inventar, eine Maschine oder bestimmte Vertragsrechte. Gesellschaft, Mitarbeitende und übriger Geschäftsbetrieb gehören nicht automatisch dazu. Der Kaufumfang muss deshalb einzeln und vollständig beschrieben sein.
Welche Nachweise sollte ich zur Bewertung verlangen?
Je nach Wert sind Eigentums- und Registerbelege, Inventarlisten, Zustands- oder Wartungsnachweise, Nutzungs- und Umsatzdaten, Vertragsunterlagen, Lizenzinformationen, technische Dokumentation oder Belege zur bisherigen Reichweite relevant. Entscheidend ist, welche Annahmen den Preis tatsächlich stützen.
Wie prüfe ich Eigentum, Rechte und Übertragbarkeit?
Lassen Sie belegen, dass der Verkäufer Eigentümer oder zur Übertragung berechtigt ist. Prüfen Sie Nutzungsrechte, Lizenzen, Belastungen, Mitinhaber sowie notwendige Zustimmungen von Vertragspartnern, Behörden oder Plattformen. Der Vertrag sollte genau festhalten, welche Rechte in welchem Umfang übergehen.
Können Kundenverträge oder Kundendaten einfach mitverkauft werden?
Nicht automatisch. Vertragsklauseln, Zustimmungspflichten, Datenschutz, Zweckbindung und die konkrete Kundenbeziehung können eine Übertragung begrenzen oder zusätzliche Schritte verlangen. Prüfen Sie getrennt, ob Vertrag, Forderung, Daten und Kundenbeziehung rechtlich sowie praktisch übergehen können.
Was sollte im Übergabeplan für einen Einzelwert stehen?
Der Plan sollte den Kaufgegenstand, Dateien oder Gegenstände, Zugänge, Dokumentation, Rechte, Zustimmungen, Zahlungs- und Übergabezeitpunkt, Abnahmeprüfung und eine allfällige Unterstützung durch den Verkäufer enthalten. Bei physischen Werten kommen Standort, Demontage, Transport und Gefahrübergang hinzu.