AG verkaufen

Beim Verkauf einer AG müssen Käufer den Betrieb, den angebotenen Aktienanteil und die Struktur der Gesellschaft getrennt beurteilen können. Bereiten Sie deshalb wirtschaftliche Zahlen, Aktionärs- und Organstruktur, wesentliche Verpflichtungen sowie den Wechsel von Eigentum und Führung nachvollziehbar vor.

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AG verkaufen: Verkaufsinserat gezielt vorbereiten

AG verkaufen: Beteiligungsumfang, Aktionärs- und Organstruktur, wirtschaftliche Unterlagen und Übergabe für den Verkauf einer Schweizer AG vorbereiten.

Zuerst den angebotenen Umfang klären

Benennen Sie eindeutig, ob sämtliche Aktien, ein Mehrheits- oder Minderheitsanteil angeboten werden. Bei einer Beteiligung sind Stimmrechte, gewünschte Rolle des Käufers und die weitere Mitwirkung bestehender Aktionäre besonders wichtig. Die konkrete Transaktionsstruktur sollte vor verbindlichen Zusagen rechtlich und steuerlich geprüft werden. Besonders wichtig sind Anteil und damit verbundene Rechte verständlich beschreiben, verbleibende Aktionäre und künftige Zusammenarbeit einordnen und operative oder rein finanzielle Käuferrolle benennen.

Ertragskraft und operative Abhängigkeiten zeigen

Jahresabschlüsse allein erklären selten, wie nachhaltig der Gewinn ist. Stellen Sie aktuelle Entwicklung, ausserordentliche oder inhaberbezogene Positionen, Investitionsbedarf und Abhängigkeiten von Schlüsselpersonen oder Grosskunden nachvollziehbar dar. Käufer können so unterscheiden, was historisch ausgewiesen und was künftig realistisch ist. Besonders wichtig sind mehrjährige Zahlen und aktuelle Entwicklung zusammenführen, Sondereffekte und Inhaberbezüge transparent erläutern und Kunden-, Personal- und Lieferantenrisiken einordnen.

Gesellschaftsstruktur und Verpflichtungen vorbereiten

Für die vertiefte Prüfung sollten Statuten, Aktienbuch beziehungsweise Beteiligungsübersicht, allfällige Aktionärsvereinbarungen, Organ- und Zeichnungsstruktur sowie wesentliche Verträge geordnet vorliegen. Auch Darlehen, Garantien, laufende Verfahren oder andere Verpflichtungen gehören in die Vorbereitung. Im öffentlichen Profil genügen zunächst aussagekräftige, nicht identifizierende Eckdaten. Besonders wichtig sind Eigentums-, Organ- und Zeichnungsstruktur dokumentieren, wesentliche Verträge und Verpflichtungen erfassen und vertrauliche Unterlagen nach Prüfphase ordnen.

Eigentum, Führung und Übergabe getrennt planen

Der Eigentumswechsel beantwortet noch nicht, wer die AG operativ führt oder welche Organe und Zeichnungsberechtigungen angepasst werden. Legen Sie fest, ob die bisherige Inhaberschaft, Geschäftsleitung oder der Verwaltungsrat während einer Übergangszeit mitwirkt. Formelle Schritte und erforderliche Beschlüsse sind vom konkreten Fall abhängig und sollten mit zuständigen Fachpersonen geplant werden. Besonders wichtig sind künftige Geschäftsführung und Verantwortlichkeiten klären, Einarbeitung und Wissenstransfer zeitlich begrenzen und Organwechsel, Zeichnungsrechte und Kommunikation koordinieren.

Häufige Fragen zu AG verkaufen

Verkaufe ich die ganze AG oder nur einen Teil der Aktien?

Das hängt von Ihrem Ziel und der Eigentümerstruktur ab. Bei einem Teilverkauf müssen Anteil, Stimmrechte, Käuferrolle und Zusammenarbeit mit den verbleibenden Aktionären klar beschrieben werden. Die passende Transaktionsstruktur sollte individuell geprüft werden.

Welche Angaben zur Aktionärs- und Organstruktur sollte ich vorbereiten?

Wichtig sind Beteiligungsverhältnisse, angebotener Aktienanteil, allfällige Vereinbarungen zwischen Aktionären, Zusammensetzung der Organe, Geschäftsleitung und Zeichnungsberechtigungen. Vertrauliche Namen und Dokumente müssen nicht im öffentlichen Inserat stehen.

Welche wirtschaftlichen Unterlagen braucht ein Käufer für die erste Prüfung?

Für eine erste Einschätzung reichen häufig mehrjährige Kennzahlen, aktuelle Entwicklung, Preisvorstellung sowie Erläuterungen zu Sondereffekten, Investitionsbedarf und wichtigen Abhängigkeiten. Vollständige Abschlüsse, Verträge und Detailnachweise folgen kontrolliert in einer späteren Prüfphase.

Wie plane ich den Wechsel von Eigentum, Führung und Zeichnungsberechtigungen?

Behandeln Sie Eigentumsübertragung, operative Verantwortung und formelle Organ- oder Zeichnungsänderungen als eigene Arbeitsschritte. Termine, Übergangsrollen, erforderliche Beschlüsse und Kommunikation sollten vor dem Abschluss abgestimmt und fachlich geprüft werden.