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AG verkaufen: Beteiligungsumfang, Aktionärs- und Organstruktur, wirtschaftliche Unterlagen und Übergabe für den Verkauf einer Schweizer AG vorbereiten.
Benennen Sie eindeutig, ob sämtliche Aktien, ein Mehrheits- oder Minderheitsanteil angeboten werden. Bei einer Beteiligung sind Stimmrechte, gewünschte Rolle des Käufers und die weitere Mitwirkung bestehender Aktionäre besonders wichtig. Die konkrete Transaktionsstruktur sollte vor verbindlichen Zusagen rechtlich und steuerlich geprüft werden. Besonders wichtig sind Anteil und damit verbundene Rechte verständlich beschreiben, verbleibende Aktionäre und künftige Zusammenarbeit einordnen und operative oder rein finanzielle Käuferrolle benennen.
Jahresabschlüsse allein erklären selten, wie nachhaltig der Gewinn ist. Stellen Sie aktuelle Entwicklung, ausserordentliche oder inhaberbezogene Positionen, Investitionsbedarf und Abhängigkeiten von Schlüsselpersonen oder Grosskunden nachvollziehbar dar. Käufer können so unterscheiden, was historisch ausgewiesen und was künftig realistisch ist. Besonders wichtig sind mehrjährige Zahlen und aktuelle Entwicklung zusammenführen, Sondereffekte und Inhaberbezüge transparent erläutern und Kunden-, Personal- und Lieferantenrisiken einordnen.
Für die vertiefte Prüfung sollten Statuten, Aktienbuch beziehungsweise Beteiligungsübersicht, allfällige Aktionärsvereinbarungen, Organ- und Zeichnungsstruktur sowie wesentliche Verträge geordnet vorliegen. Auch Darlehen, Garantien, laufende Verfahren oder andere Verpflichtungen gehören in die Vorbereitung. Im öffentlichen Profil genügen zunächst aussagekräftige, nicht identifizierende Eckdaten. Besonders wichtig sind Eigentums-, Organ- und Zeichnungsstruktur dokumentieren, wesentliche Verträge und Verpflichtungen erfassen und vertrauliche Unterlagen nach Prüfphase ordnen.
Der Eigentumswechsel beantwortet noch nicht, wer die AG operativ führt oder welche Organe und Zeichnungsberechtigungen angepasst werden. Legen Sie fest, ob die bisherige Inhaberschaft, Geschäftsleitung oder der Verwaltungsrat während einer Übergangszeit mitwirkt. Formelle Schritte und erforderliche Beschlüsse sind vom konkreten Fall abhängig und sollten mit zuständigen Fachpersonen geplant werden. Besonders wichtig sind künftige Geschäftsführung und Verantwortlichkeiten klären, Einarbeitung und Wissenstransfer zeitlich begrenzen und Organwechsel, Zeichnungsrechte und Kommunikation koordinieren.
Das hängt von Ihrem Ziel und der Eigentümerstruktur ab. Bei einem Teilverkauf müssen Anteil, Stimmrechte, Käuferrolle und Zusammenarbeit mit den verbleibenden Aktionären klar beschrieben werden. Die passende Transaktionsstruktur sollte individuell geprüft werden.
Wichtig sind Beteiligungsverhältnisse, angebotener Aktienanteil, allfällige Vereinbarungen zwischen Aktionären, Zusammensetzung der Organe, Geschäftsleitung und Zeichnungsberechtigungen. Vertrauliche Namen und Dokumente müssen nicht im öffentlichen Inserat stehen.
Für eine erste Einschätzung reichen häufig mehrjährige Kennzahlen, aktuelle Entwicklung, Preisvorstellung sowie Erläuterungen zu Sondereffekten, Investitionsbedarf und wichtigen Abhängigkeiten. Vollständige Abschlüsse, Verträge und Detailnachweise folgen kontrolliert in einer späteren Prüfphase.
Behandeln Sie Eigentumsübertragung, operative Verantwortung und formelle Organ- oder Zeichnungsänderungen als eigene Arbeitsschritte. Termine, Übergangsrollen, erforderliche Beschlüsse und Kommunikation sollten vor dem Abschluss abgestimmt und fachlich geprüft werden.