Was ist der Unterschied zwischen Minderheits- und Mehrheitsbeteiligung?
Bei einer Minderheitsbeteiligung bleibt die Kontrolle grundsätzlich bei anderen Eigentümern, sofern Vereinbarungen keine besonderen Rechte vorsehen. Eine Mehrheitsbeteiligung verschafft mehr Einfluss, ersetzt aber nicht die Prüfung von Statuten, Stimmrechten, Vetorechten und bestehenden Vereinbarungen.
Welche Mitspracherechte sollte ich vor dem Einstieg klären?
Klären Sie Stimm- und Informationsrechte, Vetorechte, Gewinnverwendung, Vertretung in Organen, Vorkaufs- und Mitverkaufsrechte, Kapitalerhöhungen sowie Regeln für Konflikte und Exit. Entscheidend ist, was Gesetz, Statuten und Beteiligtenvereinbarungen im konkreten Fall vorsehen.
Wie beurteile ich den Preis für eine Beteiligung?
Der Preis sollte zur Bewertung des gesamten Unternehmens, zur erworbenen Quote und zu den tatsächlich verbundenen Rechten passen. Berücksichtigen Sie Ertragskraft, Schulden, Liquidität, Investitionsbedarf, Abhängigkeiten sowie mögliche Verwässerung durch spätere Kapitalerhöhungen.
Welche Unterlagen brauche ich vor einem Beteiligungskauf?
Relevant sind unter anderem Statuten, Handelsregisterauszug, Aktien- oder Anteilbuch, Aktionärs- beziehungsweise Gesellschaftervereinbarungen, Jahresrechnungen, aktuelle Zahlen, Finanzierungen, wesentliche Verträge, Steuerunterlagen und Informationen zu Rechtsfällen und Kapitalbedarf.
Kann eine Beteiligung später zur vollständigen Übernahme führen?
Ja, wenn die Parteien einen schrittweisen Einstieg vorsehen. Kaufoptionen, Bewertungsmechanismus, Bedingungen für weitere Anteilskäufe, Verantwortlichkeiten bis zur Aufstockung und ein möglicher Ausstieg sollten jedoch bereits beim ersten Schritt klar geregelt werden.